Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Gemeinschaftseigentum und Sondernutzungsrecht, Teilungsordnung und Gemeinschaftordnung – nur einige Begriffe des Wohnungseigentumsrechts, mit denen viele Wohnungseigentümer schon überfordert sind, insbesondere dann, wenn die Wohnung als Kapitalanlage auf Anraten der Bank oder des Vermögensberaters erworben wurde, ohne dass der Erwerber sich vorher mit den Tiefen des WEG-Rechts vertraut gemacht hätte.
Umso wichtiger ist es dann, auf einen verlässllichen und erfahrenen Berater zurückgreifen zu können, wenn Sie im Schnittpunkt der Ansprüche der Miteigentümer und Ihrer Mieter stehen. Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen des Wohnunseigentumsrechts, egal ob Eigentümer, Verwalter oder Eigentümergemeinschaft. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet und meiner Qualifikation als Fachanwalt stehe ich Ihnen jeder Zeit mit Tat und Rat zur Seite.
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