Die eigenen vier Wände, eigener Grund und Boden – davon träumen viele. Dafür sind sie bereit, mühsam Erspartes zu opfern, Kredite aufzunehmen. Für Käufer wie für Verkäufer geht es meist um viel Geld. Und keiner von beiden möchte dabei böse Überraschungen erleben oder sein Geld verlieren. Der Gesetzgeber weiß dies und schreibt zum Schutz des Verkäufers und des Käufers vor, dass Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen oder  Erbbaurechte nur rechtsgültig sind, wenn sie von einem Notar besiegelt werden. Eine unabhängige Vorbereitung und Prüfung Ihrer Immobilientransaktion erfolgt dagegen nur durch einen spezialisierten Fachanwalt, da ein Notar lediglich die Erklärungen der Parteien beurkundet. Das immobilienrechtliche Mandat erfordert daher ein breites Spektrum an rechtlichem und wirtschaftlichem Know-how um Käufer oder Verkäufer vor erheblichen Vermögenseinbußen zu bewahren.

Ob Erwerb oder Veräußerung, Entwicklung oder Verwaltung, Bewertung oder Finanzierung von Immobilien, ich berate Sie in allen Aspekten rund um das Thema Immobilienrecht.

Schwerpunkte meiner immobilienrechtlichen Beratung sind:

  •        Gewerberaum- und Wohnungsmietrecht
  •        Maklerrecht
  •        Wohnungseigentumsrecht
  •        Bau- und Architektenrecht
  •        Beratung bei Grundstückserwerb und –entwicklung
  •        Vertragsentwürfe und -verhandlungen
  •        Objektbewertungen und Verkehrswertgutachten
  •        Erstellung von Betreiberkonzepten
  •        Gesellschaftsrecht Immobilienengagements
  •        baubegleitende gerichtliche und außergerichtliche Beratung
  •        Vertragsgestaltung für Architekten und Ingenieure
  •        Zwangs- und Teilungsversteigerung

Sie erhalten von mir Hilfestellungen bei nahezu sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit Immobilienengagements. Dies beinhaltet die Analyse von Immobilien, Verhandlungsführung bei Erwerb oder Veräußerung und Erstellung verschiedener Nutzungskonzepte.

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