Aufgrund der Mandatsstruktur, der Vielzahl der Fälle und entsprechender Fortbildungen habe ich über die Jahre erfolgreich eine Spezialisierung im Baurecht und Architektenrecht erworben. Daher betreue ich Mandanten in allen Belangen des privaten Baurechts.
Handwerksbetriebe und Bauunternehmen
Führen Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Bauunternehmen prüfe ich Ihre Bauverträge, helfe Ihnen bei der Abwehr von Vertragsstrafen und Schadenersatzansprüchen wegen Bauzeitverzögerungen oder unberechtigten Kündigungen. Ich kümmere mich um die Sicherung und Durchsetzung Ihrer offenen Werklohnforderungen gerichtlich und außergerichtlich und bemühe mich um eine für Sie maßgeschneiderte wirtschaftliche Lösung.
Bauherren und Wohnungseigentümer
Sind Sie selbst Bauherr oder Wohnungseigentümer, betreue ich Sie gerne schon bei Beginn Ihrer Planung, helfe Ihnen bei der Vertragsgestaltung und stehe Ihnen während der gesamten Bauausführung oder dem Erwerb von Wohnungseigentum sowie bei Ihren behördlichen Angelegenheiten unterstützend zur Seite. Bei Mängeln kümmere ich mich um die Beweissicherung und die Durchsetzung etwaiger Gewährleistungsansprüche.
Baurecht und Architektenrecht
Architekten und Ingenieure
Sind Sie Architekt oder Bauingenieur, stehe ich Ihnen bei allen Haftungsfragen zur Seite. Gerne helfe ich Ihnen darüber hinaus bei der Durchsetzung Ihrer Honorarforderungen und berate Sie während aller Leistungsphasen umfassend. Dabei bleibt es mein vorderstes Ziel langjährige und kostenintensive Gerichtsstreitigkeiten zu vermeiden und dabei gleichzeitig die Ansprüche meiner Mandanten bestmöglich zu realsieren.
RÜCKRUF
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